Was sind die
Merkmale einer Treuhandstiftung ?
Eine treuhänderische Stiftung ist ein Sondervermögen, das ein
Stifter einem Treuhänder zur Verwirklichung von klar festgelegten
Zielen überträgt. Die treuhänderische Stiftung erhält eine eigene
Satzung, die alle wichtigen Dinge, insbesondere die Ziele der
Stiftung, nach dem Wunsch des Stifters regelt. Die Verwaltung und
rechtliche Vertretung nach außen übernimmt der Treuhänder, wie
z.B. die rechtsfähige Bürgerstiftung Salzgitter. Dies reduziert in
erheblichem Umfang den Aufwand für eine Stiftung und ermöglicht
eine größere Ausschüttung von Kapitalerträgen an die
Spendenempfänger.
Das Stiftungsvermögen, das
mindestens 50.000 € betragen sollte, ist dauerhaft dem in der
Satzung festgelegten Zweck gewidmet und bleibt durch die
Investition in sichere Anlagen auf Dauer erhalten. Die
Bürgerstiftung Salzgitter unterliegt der staatlichen
Stiftungsaufsicht und dem Stiftungsgesetz, das einen Kapitalerhalt
vorschreibt und auch jährlich überprüft.
Bei Bedarf kann in der Satzung
auch die Einrichtung eines Kuratoriums verankert werden. Dieses
Gremium kann über die Verwendung der Zinserträge entscheiden, wenn
der Zweck der Treuhandstiftung nicht eindeutig festgelegt wird.
Der Aufwand für die Betreuung der Treuhandstiftung ist dann
natürlich etwas höher, als wenn die Gremien der Bürgerstiftung
Salzgitter die Entscheidungen gemäß dem Satzungszweck vornehmen.
Die Bürgerstiftung Salzgitter
schließt mit dem Stifter einen Treuhandvertrag ab, mit dem das
Vermögen in das Eigentum der Bürgerstiftung Salzgitter übergeht,
dort aber als getrenntes Vermögen weitergeführt wird. Für die
Abdeckung der Verwaltungskosten der Treuhandstiftung wird ein
kleiner Kostenbeitrag erwartet, der aber aufgrund der
ehrenamtlichen Tätigkeit in der Bürgerstiftung Salzgitter sehr
gering ist.
Auch steuerlich ist eine Treuhandstiftung interessant, da
anlässlich der Neugründung einer Stiftung Privatpersonen innerhalb
der ersten 12 Monate einen Betrag bis zu 307.000 € (Stand 2005)
steuerfrei der Stiftung zuführen können. Dies kann zu Lebzeiten
oder erst nach Vollstreckung des Testaments erfolgen.
Wie können Sie
Ihren Namen dauerhaft mit einer guten Tat verbinden ?
Die Treuhandstiftung kann über die
Satzung mit Ihrem Namen versehen werden. Nach außen tritt die
Stiftung dann wie eine große selbstständige Stiftung mit Ihrem
Namen auf. Auch bei der jährlichen Vergabe der Fördermittel wird
Ihr Name positiv und auf Dauer in der Öffentlichkeit mit einem
gesellschaftlichen Engagement verbunden sein.
Wenn Sie den Weg einer eigenen
Treuhandstiftung nicht beschreiten möchten, besteht aber auch die
Möglichkeit einer Namens- und/oder Zweckstiftung. Sie spenden in
diesem Fall einen Betrag in das Vermögen der Bürgerstiftung
Salzgitter. Im Gegenzug wird bei der Ausschüttung der anteiligen
Zinserträge der von Ihnen gewünschte Zweck berücksichtigt und Ihr
Name ausdrücklich genannt.
Was unterscheidet eine
Spende an einen Verein und eine Treuhandstiftung ?
Eine Stiftung ist darauf angelegt,
ein Vermögen dauerhaft zu mehren und einem bestimmten
Stiftungszweck zukommen zu lassen. Wenn Sie sich mit dem Gedanken
tragen, Ihren Nachlass direkt einem Verein zu spenden, besteht das
Risiko, das Ihr Vermögen durch die laufenden Kosten verbraucht
wird. Weiterhin könnte sich der Verein aus den verschiedensten
Gründen auflösen oder nicht mehr den Vereinszielen nachkommen.
Eine Stiftung kann in einem derartigen Fall die Zinserträge einem
ähnlichen Zweck oder einem anderen Verein zukommen lassen. Zudem
wird in einem Verein die Geldverwendung von dem Mitgliedern
bestimmt. Bei einer Stiftung entscheiden Sie über die Satzung
alleine.
Warum bietet
sich die Bürgerstiftung Salzgitter als Treuhänder an ?
Wenn Sie in
Salzgitter gelebt, gearbeitet und sich seit vielen Jahren für
Ihren Heimatort engagiert haben, macht es durchaus Sinn, eine
örtliche Stiftung als Verwalter Ihres Vermögens zu wählen. Wir
kennen den Bedarf in der Stadt und verfügen auch über
Informationen, welche Projekte in der Stadt förderungswürdig sind.
Wir arbeiten ehrenamtlich und mit sehr geringen Kosten. Unser
Vorstand und Stiftungsrat besteht aus anerkannten Persönlichkeiten
aus dem Bürgertum, der Politik und von hiesigen Unternehmen. Der
Oberbürgermeister ist per Amt immer der Stiftungsvorsitzende und
steht für Sicherheit und Verlässlichkeit.
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