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Förderanträge

 

Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf Antrag und wird nach den in den Förderrichtlinien genannten Kriterien vom Vorstand entschieden. Eine Förderung von politischen und religiösen Einrichtungen sowie von Antragstellern der öffentlichen Hand ist nicht möglich.

Wenn Sie für ein Projekt Fördermittel beantragen wollen, können Sie formlos unter Angabe der Projektinhalte, der Zielgruppe, des zeitlichen Rahmens, des gesamten Finanzbedarfes einschließlich möglicher sonstiger Finanzquellen einen Antrag an die Bürgerstiftung senden. Den vollständigen Umfang der notwendigen Angaben können Sie den Förderrichtlinien entnehmen.  Der Vorstand wird in der Regel jährlich jeweils in der Jahresmitte über die Förderung von Projekten entscheiden. Die Auszahlung der Spendenbeträge erfolgt grundsätzlich im Rahmen des jährlichen stattfindenden Stiftungstages. 

Wir möchten darum bitten, Förderanträge grundsätzlich bis zum 31.03. des Jahres zu stellen.

Bei Fragen zur Gestaltung des Förderantrages können Sie gerne vorab Kontakt mit dem Geschäftsführer der Bürgerstiftung Salzgitter aufnehmen.

Die Förderrichtlinien können hier als Download eingesehen werden.

Das Formblatt für Förderanträge steht ihnen hier als Download zur Verfügung.