| Die Förderung erfolgt grundsätzlich auf
Antrag und wird nach den in den Förderrichtlinien genannten
Kriterien vom Vorstand entschieden. Eine Förderung von politischen
und religiösen Einrichtungen sowie von Antragstellern der
öffentlichen Hand ist nicht möglich. Wenn Sie für ein Projekt
Fördermittel beantragen wollen, können Sie
formlos unter Angabe der Projektinhalte, der Zielgruppe, des
zeitlichen Rahmens, des gesamten Finanzbedarfes einschließlich
möglicher sonstiger Finanzquellen einen Antrag an die
Bürgerstiftung senden. Den vollständigen Umfang der notwendigen
Angaben können Sie den Förderrichtlinien entnehmen. Der Vorstand wird
in der Regel jährlich jeweils in der Jahresmitte
über die Förderung von Projekten entscheiden. Die Auszahlung der
Spendenbeträge erfolgt grundsätzlich im Rahmen des jährlichen
stattfindenden Stiftungstages. Wir möchten darum bitten,
Förderanträge grundsätzlich bis zum 31.03. des Jahres zu stellen. Bei Fragen zur Gestaltung des
Förderantrages können Sie gerne vorab Kontakt mit dem
Geschäftsführer der Bürgerstiftung Salzgitter aufnehmen. Die
Förderrichtlinien können
hier
als Download eingesehen werden. |